Ein Beratungs-, Coaching- bzw. Supervisionskontrakt ist ein Dienstvertrag nach §611 BGB. Mit Abschluss dieses Kontraktes ist der Supervisor als
Dienstverpflichteter zur vereinbarten Beratungsleistung, der Klient/die Klientin als Dienstberechtigte(r) zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Der Kontrakt wird nach einem persönlichen Anbahnungsgespräch in der Regel schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich geschlossen. Die Kosten des
Anbahnungsgespräches/Erstgespräches zuzüglich evtl. Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit des Supervisors sind zu erstatten, wenn das Gespräch auf ausdrücklichen Wunsch des potentiellen Auftraggebers
zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Kontrakt zustande kommen sollte.
Bezeichnung |
Zeitrahmen |
Kosten* |
Coaching/ Einzelsupervision
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60 Minuten |
100,00€ |
Coaching/ Einzelsupervision
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90 Minuten |
150,00€ |
Team- oder Gruppensupervision
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90 Minuten 120 Minuten 180 Minuten |
180,00€ 220,00€ 300,00€
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psychologische Diagnostik psychoonkologische Beratung
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Abrechnung gemäß der Gebührenordnung GOÄ/GOP je nach Leistung und Aufwand |
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Seminarveranstaltungen
Fahrtkosten
Umsatzsteuer |
Der Tagessatz richtet sich nach Umfang des Seminars und Aufwand für die Vorbereitung
nur wenn vorher gesondert vereinbart, je nach Entfernungs- und Zeitaufwand
derzeit fällt für Supervisionsleistungen gemäß §19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer an |
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Leistungen aus dem Bereich der psychologischen Diagnostik und der psychoonkologischen Beratung sowie Leistungen der Psychotherapie und des Autogenen Trainings werden nach einer gesonderten Gebührenordnung (GOP/GOÄ) je nach Leistungsaufwand und -dauer abgerechnet.
Die Ordnung finden Sie unter dem Menüpunkt GOP/GOÄ
Da ich nicht über eine Zulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen verfüge, sind derartige Leistungen von diesen nicht
erstattungsfähig. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf darauf an, um bereits im Vorfeld zu klären, ob und in welchem Umfang Ihre private
Krankenversicherung derartige Kosten erstattet.